Reglemente und Merkblätter

Absenzen

Ablauf

  1. Wenn Sie im Unterricht gefehlt haben, wird in der Nacht eine automatisch generierte Mail an Ihre Ausbildnerin / Ihren Ausbildner versendet.
  2. Lassen Sie nun die Absenz in Ihrem Absenzenheft von Ihrer vorgesetzten Person mit einer Unterschrift bestätigen (Kenntnisnahme). Sollten Sie uns ein Arztzeugnis zugestellt haben, müssen Sie die Absenz trotzdem mit einer Unterschrift Ihrer vorgesetzten Person entschuldigen (ausgenommen, der Ausbildungsbetrieb hat uns das Zeugnis zugesendet). Auch ein Anruf in der Schule oder eine WhatsApp-Meldung an die Lehrpersonen befreit Sie nicht von dieser Pflicht. Ein Schultag gilt als ein Arbeitstag und wir müssen sicherstellen, dass Ihre Vorgesetzten Kenntnis über die Abwesenheit haben.
  3. Innerhalb von zwei Wochen legen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Absenzenheft der Klassenlehrperson vor. Nur so kann er/sie die Absenzen auf «entschuldigt» setzen.
  4. Wurde die Absenz nicht ordnungsmässig entschuldigt, wird eine Mahnung oder ein Verweis ausgestellt. Die Mahnung ist noch gratis; die Verweise sind kostenpflichtig.


Kantonale Grundlage

Die kantonale Grundlage für unser Absenzenwesen und die Disziplinarordnung bildet das Disziplinarreglement Berufsbildung vom 5. März 2015.

Feriengesuche

Ferien sind generell innerhalb der Schulferien zu beziehen. Für Ferien, die aus zwingenden Gründen in die Schulzeit fallen, müssen Sie ein Feriengesuch stellen, das folgende Anforderungen erfüllt:


Feriengesuche müssen …

  • zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Absenzenheft und der Stellungnahme der Lehrpersonen sowie mit einem schriftlichen Gesuch (Brief)
  • spätestens 2 Wochen vor Ferienantritt
  • mit der Unterschrift der Inhaberin / des Inhabers der elterlichen Sorge (nur für Lernende unter 18 Jahren) und der Berufsbildnerin / des Berufsbildners versehen
  • während der Öffnungszeiten dem Sekretariat an der Ausstellungsstrasse 44, EG, eingereicht werden.


Ein Nichterscheinen im Unterricht hätte in diesem Fall eine unentschuldigte Absenz zur Folge. Die Lehrpersonen werden über den Entscheid der Schulleitung betreffend der Bewilligung resp. Nichtbewilligung eines Feriengesuchs informiert.

Hausordnung

Die Hausordnung unserer Schule wird im Schulalltag durch unsere Lehrpersonen den Lernenden erklärt.


Im Umgang mit Suchtmitteln halten wir uns an die Hausordnung:


«Der Konsum und Handel von und mit Alkohol, Drogen und anderen psychoaktiven Substanzen ist vor oder während des Unterrichts (einschliesslich aller Pausen und übrigen schulischen Veranstaltungen) verboten.»


Verstösse gegen diese Vorschrift behandeln wir konsequent gemäss dem Disziplinarreglement Berufsbildung.

Richtlinie für Medienschaffende

IT-Richtlinien

    Bis Sommer 2024 werden wir die BYOD-Strategie komplett umgesetzt haben und es wird vorausgesetzt, dass die Lernenden ihre eigenen Geräte mitbringen. Beachten Sie dazu unbedingt die ICT-Nutzungsordnung.